Wie „wird” man heilig? Ein Glossar
Eine Heilig- oder Seligsprechung bedeutet nicht, dass eine Person „in den Himmel versetzt“ wird, sondern mit ihr bekundet die Kirche das Vertrauen, dass der betreffende Mensch die Vollendung bei Gott bereits erreicht hat. Sie hat somit auch liturgische Bedeutung, sodass nun nicht mehr für den Betreffenden, sondern mit ihm und um seine Fürsprache bei Gott gebetet werden kann
Das offizielle kirchliche Vorgehen besteht in 3 Schritten:
Verehrungswürdig Diesen Titel erhält eine verstorbene Person, wenn der Papst ihre Tugenden als heroisch anerkennt. Ein erster Schritt zur Selig- bzw. Heiligsprechung.
Seligsprechung Ausgangspunkt ist der Antrag einer Diözese oder Ordensgemeinschaft. Der Actor (lat. für den Antragsteller) holt beim Apostolischen Stuhl eine Unbedenklichkeitserklärung (lat. nihil obstat) ein. Steht der Aufnahme eines Verfahren nichts entgegen, beauftragt der Actor einen Postulator (lat. für „Forderer“), der biographische Informationen, Schriften der Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse von Zeitgenossen sammelt. Das Resultat (lat. Transumptum) wird seit 1969 bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingereicht. Diese prüft die Unterlagen und stellt fest, ob die Person bedeutend genug für eine Seligsprechung ist.
Selig Damit wird eine verstorbene Person betitelt, die seliggesprochen wurde und lokal begrenzte Verehrung erfahren darf.
Heiligkeit oder Heiligsprechung Hierfür wird ein weiteres Wunder nach der Seligsprechung benötigt. Es ist jedoch möglich, dass der Papst diese Voraussetzung außer Kraft setzt. So ist ein Wunder nicht nötig vor der Seligsprechung eines Märtyrers, aber vor seiner Heiligsprechung.
Die Heiligsprechung ist ein formaler Prozess, durch den die Kirche erklärt, dass eine Person ein Heiliger /eine Heilige ist und damit weltweit verehrt werden darf.
Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse Eine Abteilung der Römischen Kurie, ursprünglich von Papst Sixtus V. 1588 als Ritenkongregation gegründet. 1969 neu organisiert und umbenannt von Papst Paul VI. und erneut 1983 von Papst Johannes Paul II. Neben der Hauptaufgabe Empfehlungen zur Selig – und Heiligsprechung an den Papst auszusprechen, ist diese Kongregation verantwortlich für die Beglaubigung und Aufbewahrung heiliger Reliquien.
Wunder Darunter versteht man ein Ereignis in Raum und Zeit, das menschlicher Vernunft und Erfahrung und den Gesetzlichkeiten von Natur und Geschichte scheinbar oder wirklich widerspricht.. Die Kirche versteht echte Wunder als ein göttliches Eingreifen in die sichtbare Welt.
Antragsteller (Actor)
Derjenige, der im kirchlichen Recht einen Prozess initiiert. Im Falle der Heiligsprechung ist der Antragsteller jemand, der den Bischof bittet, die Untersuchungen, die zur Heiligsprechung führen können, einzuleiten (ein Bischof kann das auch aus sich initiieren).
Positio Eine umfassende Zusammenfassung aller Dokumentationen, in unserem Zusammenhang sind das zwei: Eine, die die Untersuchungen über das Leben und die heroischen Tugenden zusammenfasst und eine für jedes angeführte Wunder. Die Positio wird vom Postulator vorbereitet mit Hilfe einer Person, die nicht zur Kongregation für die Heiligsprechung gehört.
Postulator Steht der Aufnahme eines Verfahren nichts entgegen, beauftragt der Actor einen Postulator (lat. für „Forderer“), der biographische Informationen, Schriften der Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse von Zeitgenossen sammelt. Das Resultat (lat. Transumptum) wird seit 1969 bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingereicht. Diese prüft die Unterlagen und stellt fest, ob die Person bedeutend genug für eine Heiligsprechung ist. Falls es sich um eine historisch bedeutsame Person handelt, werden zusätzlich Historiker konsultiert. Falls die Person kein Märtyrer war, muss zusätzlich ein Wunder vorliegen, meist ein Heilungswunder, welches von Medizinern geprüft wird und für unerklärlich befunden wird.
Förderer der Gerechtigkeit! früher „Teufelsadvokat“ genannt.
In einer letzten Instanz muss zusätzlich ein Promotor Justitiae (Förderer der Gerechtigkeit; vor 1983: Advocatus diaboli, Anwalt des Teufels) die zusammengetragenen Belege und Argumente für die Heiligsprechung anfechten bzw. eigene Argumente gegen die Kanonisation einbringen. Die Fürsprecher (früher: Advocatus Dei) müssen ihn widerlegen.
Präfect Der Vorsitzende einer päpstlichen Kongregation, normalerweise ein Kardinal.
Berichterstatter Eine Person, die von der Kongregation für die Heiligsprechung ernannt wird, um die geschichtlichen Zeugnisse des jeweiligen Ortes und der Umgebung des Kandidaten zu sammeln.
Heiliger /Heilige Ein Titel, der verliehen wird, wenn die Kirche jemanden formal heiligspricht und für die öffentliche Verehrung empfiehlt.
Weniger formal: Bezeichnung für jemanden, heiliggesprochen oder nicht, von dem man annimmt, dass er im ewigen Leben bei Gott ist.
Diener Gottes Titel, der den Kandidaten verliehen wird, deren Seligsprechungsprozess noch läuft; vor der Seligsprechung.
Vize Postulator Wird vom Postulator ernannt, fördert den Verlauf des Falles der Heiligsprechung des Kandidaten.
Er ist verantwortlich dafür, die Untersuchungen des angegebenen Wunders in der Diözese zu verfolgen, in der das Wunder geschehen ist. Dem Vizepostulator werden angemessene Kompetenzen verliehen, um im Namen des Postulators in der zuständigen Diözese zu handeln.
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